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Schäuble will weiter Terrorabwehr im Grundgesetz verankern
Berlin (dpa) - Ungeachtet der Kritik aus allen Richtungen will Innenminister Wolfgang Schäuble einen Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Innern per Grundgesetz-Ergänzung verfassungsrechtlich absichern. «Wir müssen es regeln, und wir können es regeln», bekräftigte Schäuble in einem Gespräch mit der Deutschen Presse- Agentur in Berlin. Der Minister will eine eigene Verfassungsnorm schaffen, die zwischen Verteidigungsfall und polizeilicher Gefahrenabwehr liegt.


Den vorläufigen Abschluß dieser wechselvollen Geschichte stellte die Bildung einer Betreibergesellschaft im März 1991 auf privatrechtlicher Basis von den Anliegergemeinden und Landkreisen dar. 

